Martin Franz Steuerberater · Wuppertal

Zahlen verstehen. Entscheidungen besser vorbereiten.

Persönliche Steuerberatung für Unternehmer, Arbeitgeber und Mandanten mit Immobilienentscheidungen. Digital organisiert, verständlich erklärt.

Martin Franz, Steuerberater in Wuppertal, sitzt lächelnd am Schreibtisch.

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Für wen die Kanzlei arbeitet

Die Kanzlei begleitet Unternehmer, Selbstständige und Arbeitgeber bei laufenden steuerlichen Themen und größeren Entscheidungen. Persönliche Beratung, verlässliche Abläufe und eine verständliche Einordnung gehören dabei zusammen.

Unternehmer und Selbstständige

die ihre Zahlen verstehen und Entscheidungen auf einer verlässlichen Grundlage treffen möchten

Arbeitgeber

die Finanz- und Lohnbuchhaltung verlässlich organisieren und den Überblick behalten möchten

Mandanten mit Immobilienvorhaben

die Investitionen, Finanzierungen und steuerliche Strukturen vor einer Entscheidung sorgfältig prüfen lassen möchten

Jahresabschlüsse

Ein Jahresabschluss schafft eine verlässliche Grundlage für Steuererklärungen, Bankgespräche und unternehmerische Entscheidungen.

Unternehmens- und Wirtschaftsberatung

Zahlen werden erst wertvoll, wenn sie verständlich werden. Die Beratung hilft dabei, Entwicklungen einzuordnen und nächste Schritte vorzubereiten.

Finanzbuchhaltung

Eine gute Buchhaltung erfüllt nicht nur Pflichten. Sie zeigt auch im laufenden Jahr, wo ein Unternehmen steht.

Lohnbuchhaltung

Abrechnungen, Meldungen und Fristen müssen verlässlich zusammenlaufen. Martin Franz begleitet Arbeitgeber bei der laufenden Lohnbuchhaltung.

Historische Häuserfassaden mit verzierten Giebeln und hohen Fenstern.

Immobilienentscheidungen mit Blick auf das Ganze

Vor einem Immobilienkauf oder einer Umstrukturierung stehen oft Fragen zu Tragfähigkeit, Finanzierung und langfristiger Struktur. Martin Franz unterstützt bei Machbarkeitsberechnungen, Bankgesprächen und der steuerlichen Einordnung.

Dabei geht es nicht um pauschale Steuerspar-Antworten, sondern um eine belastbare Einschätzung, bevor größere Entscheidungen getroffen werden.

DATEV-Auszeichnung „Digitale Kanzlei 2026“.

Digital zusammenarbeiten, persönlich beraten

Mit DATEV Unternehmen Online können Belege, Auswertungen und Abstimmungen strukturierter zusammenlaufen. Die Kanzlei unterstützt bei einer digitalen Buchhaltung, die im Alltag wirklich funktioniert.

Als „Digitale Kanzlei" wurde Martin Franz 2026 von DATEV ausgezeichnet. Digitale Prozesse ersetzen dabei nicht das persönliche Gespräch, sondern schaffen Raum für eine bessere Einordnung.

Heller Besprechungstisch mit Unterlagen, Stift und zwei Kaffeetassen.

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Persönlich erreichbar, klar in der Sache

Gute Steuerberatung braucht fachliche Sorgfalt und einen Ansprechpartner, der zuhört, verständlich erklärt und Themen rechtzeitig anspricht. Martin Franz begleitet Mandanten persönlich und mit Blick auf den Zusammenhang ihrer Entscheidungen.

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf Fragen, die vor einer Kontaktaufnahme häufig entstehen.

Für welche Anliegen ist die Kanzlei der richtige Ansprechpartner?

Die Kanzlei richtet sich vor allem an Unternehmer, Selbstständige und Arbeitgeber, die eine laufende steuerliche Begleitung suchen. Auch größere Immobilienentscheidungen können steuerlich und wirtschaftlich eingeordnet werden.

Bearbeitet die Kanzlei auch reine Einkommensteuererklärungen?

Reine Einkommensteuererklärungen sind kein eigener Leistungsschwerpunkt. Private steuerliche Themen können im Rahmen eines bestehenden Unternehmensmandats mit betrachtet werden.

Welche Unterlagen werden für ein erstes Gespräch benötigt?

Für eine erste Einordnung genügt eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens. Welche Unterlagen danach benötigt werden, hängt vom Thema ab und wird gemeinsam geklärt.

Wie läuft die digitale Zusammenarbeit ab?

Belege, Auswertungen und Abstimmungen können über DATEV Unternehmen Online organisiert werden. Die Kanzlei unterstützt dabei, die Abläufe passend zur Zusammenarbeit einzurichten.

Wie werden die Gebühren berechnet?

Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und dem jeweiligen Leistungsumfang. Was für Ihr Anliegen anfällt, lässt sich nach einer ersten Einordnung konkreter besprechen.

Der nächste Schritt: ein Gespräch.

Schildern Sie kurz, worum es geht. Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, ob Ihr Anliegen zur Kanzlei passt und wie die nächsten Schritte aussehen können.

Martin Franz, Steuerberater in Wuppertal.

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